Häufige Fragen

Werden die Kosten der Behandlung durch die Krankenkasse übernommen?

Die Kosten können in der Regel über die Zusatzversicherung für Komplementärtherapien abgerechnet werden. Bitte erkundigen Sie sich vor der Behandlung bei Ihrer Versicherung.

 

Ich habe eine Verordnung durch meinen Hausarzt erhalten. Übernimmt nun die Grundversicherung die Kosten?

Nein. Meine Behandlungen sind grundsätzlich nie über die Grundversicherung gedeckt. Ihre Zusatzversicherung für Komplementärtherapien kommt trotz Verordnung zum Tragen. Die Prüfung der Kostenübernahme liegt in Ihrer Verantwortung.

 

Ich komme zur Massage und nicht für eine Gesprächstherapie. Ist das Gespräch vor der Behandlung wirklich nötig?

Bei Ihrem ersten Termin ist es für mich wichtig, Ihre Ziele zu erfragen. Nur so kann ich eine für Sie passende Behandlung gewährleisten. Kontraindikationen, d.h. Vorerkrankungen, Allergien etc. bei welchen eine Behandlung für Sie schädlich wäre, müssen wir zwingend vor der Behandlung klären. Ihre Sicherheit hat oberste Priorität. Das Gespräch ist individuell und kann wenige Minuten oder etwas länger dauern: kein Smalltalk sondern eine professionelle Anamnese.

 

Welche Zahlmethoden bieten Sie an?

Sie können bei mir bar, per Twint oder Kartenzahlung im Anschluss an die Behandlung bezahlen. In Ausnahmefällen gewähre ich eine Zahlung auf Rechnung, jedoch nicht bei einer Erstbehandlung.

 

Muss ich nach der Behandlung etwas Spezielles beachten?

Grundsätzlich empfehle ich Ihnen, nach der Behandlung ausreichend Wasser oder Tee zu trinken, um den Körper bei der Ausscheidung von Stoffwechselendprodukten zu unterstützen. Achten Sie auf Ihren Körper, ob grosse körperliche Anstrengungen im Anschluss ideal sind oder Ihnen Nachruhe und Entspannung im Anschluss besser tut. Ich informieren Sie individuell über besondere Verhaltensmassnahmen, wenn diese aus professioneller Hinsicht nötig sind. Bei Unsicherheiten fragen Sie mich gerne.

 

Ich kann einen Termin nicht wahrnehmen. Welche Kostenfolge hat dies für mich?

Bitte melden Sie sich mindestens 1 Arbeitstag vor Ihrem Termin ab, damit ich die Chance habe, diesen neu zu vergeben. Bei kurzfristigen Absagen verrechne ich den Stundentarif.



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